28. Dezember 2011

Na endlich!

Was habe ich da lange drauf warten müssen...
Aber nun ist die Kinderkram-Produktion auch im neuen Jahr gesichert :-)


"Warnhinweise auf Spielzeugen seit Mitte letzten Jahres auch im onlineshop verpflichtend - kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.
Als Spielzeuge gelten dabei alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden."

Darunter fallen neuerdings auch Pixi-Rumschlepper ;-)

Aber da die meisten von uns ja Spielzeug, wenn oft auch nur im weitesten Sinne, verkaufen und das ja wahrlich nicht nur online - hierhierhier und hier und gibt es ein paar Informationen zum Thema...

5 Kommentare:

  1. Hach, das Thema beschäftigt mich auch. Reicht es denn, wenn man das CE-Zeichen annäht. Müssen die Produkte nicht geprüft werden?

    Liebe Grüße, Stefanie

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  2. Hachja, dieses Thema...
    Ich nähe genau deshalb seit Sommer keinen Kinderkram mehr.

    Extra Label für die Kindertüddelsachen....Heieiei...

    Muss ich nochmal schwer in mich gehen, ob das echt lohnt oder nicht...

    Reicht CE und Labelname?
    Ich dachte bisher, die Adresse muss mit drauf?!

    "Detaillierte Herstellerinfo"

    Ich hab erstmal wieder 200 Stück OHNE CE geordert.

    Aber schön, daß Namensbaender darauf reagiert hat.

    Coooool!
    :)

    LG, Sandra

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  3. So, wie ich das verstanden habe, darf man das selbst prüfen - man muss dabei die Vorschriften natürlich einhalten ;-)

    Über das Wie der Buchhaltungspflicht muss ich noch grübeln - angeblich reicht da ein separater Zettel mit laufender Nummer...

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  4. Danke für die Info! ich habe gedacht, dass das dann von irgendeiner Stelle geprüft werden muss und dann viel Geld kostet! Dann werde ich mir wohl auch einen Schwung neuer Label bestellen für meine Laufradtaschen.

    Liebe Grüße, Stefanie

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  5. Schwieriges Thema, wir knobeln ja inzwischen gemeinschaftlich :-) Danke fürs Verlinken! Leider sind Deine Labels so nicht richtig "konform": die postzustellfähige Adresse muss aufs Einnäh-Label! Sprich: im Handelsregister eingetragener Firmenname oder eigener Name + Adresse. Die Produktnummer darf aus wirtschaftlichen Gründen auf den Beipackzettel. Unser Labelname ist in diesem Fall nur Zierde. Tut mir leid…ich habs nicht erfunden…lieben Gruß Nadja

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